Verkehrsrecht ist ein weites Feld. Hierzu gehören insbesondere:
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (Sachschaden und Schmerzensgeld) nach einem Verkehrsunfall
- Verteidigung in Bußgeldverfahren oder Strafverfahren (z.B. Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Köperverletzung, Fahren ohne Versicherungsschutz)
- versicherungsrechtliche Fragen (z.B. Abwehr von Regressansprüchen der Kfz-Haftpflichtverischerung nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder nach Trunkenheitsfahrt; Probleme mit der Teil- oder Vollkaskoversicherung)
- Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisentzug, MPU etc.)
Seit 2006 bin ich Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Dieser Titel wurde mit dem erfolgreichen Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs und dem Nachweis ausreichender praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des gesamten Verkehrsrechts erworben.
Zum Erhalt des Titels müssen jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildungen absolviert werden.
Wenn es erforderlich ist, fahre ich persönlich zu einer Unfallstelle oder an den Ort, wo Sie "geblitzt" wurden, um mir selbst ein Bild vor Ort zu machen. Das kann in verschiedenster Hinsicht wichtig sein. Z.B. kann ich so die tatsächlichen Sichtverhältnisse vor Ort feststellen oder nach einem Unfall vorhandene Spuren nachmessen.
Fotos in der polizeilichen Ermittlungsakte spiegeln die Wirklichkeit nicht immer unbedingt korrekt wider, Spuren können von der Polizei auch falsch zugeordnet worden sein etc..
Notwendig kann es auch sein, dass ich aussagekräftige Fotos von Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug mache.
Ich besitze für diese Fälle Equipment, wie es auch von Sachverständigen benutzt wird wie Messrad, Messlatten, Magnetmarkierungen etc..