Zum allgemeinen Zivilrecht gehören alle rechtlichen Probleme, die letztlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu lösen sind. Hierzu gehören beispielsweise:
- Forderungseinzug (Geltendmachung von Rechnungen oder anderen Ansprüchen wie z.B. Zahlungsanprüchen aus Darlehen)
- Abwehr unberechtigter Forderungen, die an Sie herangetreten werden
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- etc. etc. etc.