Zum allgemeinen Zivilrecht gehören alle rechtlichen Probleme, die letztlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu lösen sind. Hierzu gehören beispielsweise:

 

- Forderungseinzug (Geltendmachung von Rechnungen oder anderen Ansprüchen wie z.B. Zahlungsanprüchen aus Darlehen)

 

- Abwehr unberechtigter Forderungen, die an Sie herangetreten werden

 

- Nachbarschaftsstreitigkeiten

 

- etc. etc. etc.