Hierzu gehören alle Probleme des privaten Mietrechts und der Gechäftsraummiete.

 

Zum Beispiel auf Vermieterseite:

 

- Geltendmachung ausstehender Miete

 

- Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs oder Lärmbelästigung

 

- Beratung vor Abschluss eines Mietvertrags

  (hier gilt es insbesondere, den richtigen Mietvertrag zu verwenden. Vor der Nutzung irgeneines Formulars kann

   nur dringend gewarnt werden. Außerdem kann man sehr leicht Fehler beim Ausfüllen begehen, die Sie als Vermieter

   teuer zu stehen kommen können, ein falsch oder nicht gesetztes Kreuz kann fatale rechtliche und damit

   wirtschaftliche Folgen haben. Insofern empfiehlt es sich sehr, vorher rechtlichen Rat einzuholen.

 

- Schadensersatzansprüche gegen Mieter wegen Beschädigung der Mietwohnung

 

- Ansprüche gegen Mieter wegen nicht erfolgter Schönheitsreparaturen

 

 

Zum Beispiel auf Mieterseite:

 

- Frage der Mietminderung bei Wohnungsmängeln

 

- Abwehr unberechtigter Kündigungen

 

- Abwehr aller unberechtigter Forderungen, die von Vermieterseite erhoben werden