Im Rahmen der Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall sorge ich nicht nur dafür, dass Sie alles bekommen, was Ihnen zusteht.
Auf Wunsch repariere ich gerne auch Ihr Auto. Ich habe diesbezüglich zwar keinerlei Ausbildung, aber Hammer, Schraubenzieher und Spraylack stehen bereit (siehe Foto).
GLAUBEN SIE DAS?
Das müssen Sie entscheiden!
Werkstätten versprechen immer wieder, dass sie neben der Unfallreparatur auch die vollständige Schadenabwicklung
gegenüber der gegnerischen Versicherung für Sie durchführen.
Werkstattmitarbeiter haben hierzu keinerlei fundierte rechtliche Ausbildung und sind anders als Fachänwälte für Verkehrsrecht nicht zur jährlichen Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet, um sich auf den neuesten rechtlichen Stand zu bringen.
Außerdem kann man sich durchaus die Frage stellen, ob eine Werkstatt wirklich Interesse daran hat und Arbeit dafür aufwendet, dass der Geschädigte über die reinen Reparaturkosten hinaus (die bei einer Reparatur ja an die Werkstatt fließen) weitere ihm zustehende Schadenspositionen erhält, von denen die Werkstatt selbst nichts hat.
Diese Frage hängt zusammen mit der Frage, die in jedem Einzelfall zu stellen ist, nämlich ob es sinnvoll ist, einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen oder nicht. Nur ein ein solcher kann Schadenspositionen wie Wertminderung
nach Reparatur etc. feststellen. Fragen Sie auch insoweit Ihren Rechtsanwalt.
Verschenken Sie nichts, was Ihnen zusteht!
Glauben Sie, dass Werkstätten Sie rechtlich richtig beraten?
Auch das müssen Sie entscheiden!
