R u K steht für Recht und Kunst.
Es kann nicht schaden, wenn man als Rechtsanwalt kreativ ist und einen Zugang zur Kunst hat.
Oftmals ist es durchaus eine Kunst, Schriftsätze von gegnerischen Kollegen zu verstehen.
Oft reicht es nicht aus, die richtige rechtliche Lösung zu finden. Als Anwalt muss man oft auch kreativ sein, um seinen Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Gesetzesmaterie ist trocken genug.
Im Folgenden sehen Sie ein paar Beispiele meiner künstlerischen Tätigkeit:
Die Fotos zeigen u.a. meine Einzelausstellung im seinerzeitigen Theatercafe Löbers in Gießen 1998
und meine Beiträge zur Gruppenausstellung "Jenseits von Drinnen und Draußen - 100 Türen?"
(Waggonhallengelände Marburg 2001)